Häufig wird meine Tätigkeit als die einer Pferdezahnärztin bezeichnet, und auch etliche Kollegen im Bereich der Pferdezahnbehandlung nennen sich selbst gerne so.
Auch wenn diese Berufsbezeichnung zugegebenermaßen sehr eingängig ist, nutze ich sie jedoch auch als auf Pferdezahnbehandlungen spezialisierte Tierärztin bewusst nicht. Die Hintergründe hierzu möchte ich Ihnen gerne kurz erläutern:
Die Berufsbezeichnung Zahnarzt ist, wie auch Tierarzt oder Arzt ganz allgemein, in Deutschland rechtlich geschützt, ihre unbefugte Nutzung ist ein Straftatbestand. Gleiches gilt für Titel, die den Genannten zum Verwechseln ähnlich sind. Nachzulesen ist das alles beispielsweise hier. Ein Zahnarzt hat an einer Hochschule Zahnmedizin studiert. Für Pferde oder auch für Tiere ganz allgemein gibt es aber kein zahnmedizinisches Studium. Wer sich "Pferdezahnarzt" nennt, bewegt sich also sehr tief in einer rechtlichen Grauzone und macht sich möglicherweise strafbar.
Aber auch ganz abgesehen von rechtlichen Abwägungen:
sicher erwarten Sie beim Gang zum Zahnarzt, dass Ihr Gegenüber tatsächlich Zahnmedizin studiert hat, und ebenso dass sich nur ein Tierarzt als solcher bei Ihnen ausgibt. Mir geht es genauso, und aus diesem Grund bezeichne ich mich rechtlich korrekt als Pferdedentalpraktikerin - und natürlich als Tierärztin!
PS: falls Sie übrigens tatsächlich einmal auf der Suche nach guten Zahnärzten sein sollten, besuchen Sie doch die Dres. Andreas und Ludwig Miller in Kirchehrenbach!